Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss
April 2019

Im April 2019, rund ein Jahr nach der Fertigstellung der vorbereitenden Untersuchungen, wurde das Sanierungsgebiet durch Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt. Durch die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung wurde diese rechtskräftig. Anschließend konnte mit privaten und kommunalen Maßnahmen begonnen werden.