Ende des Bewilligungszeitraums

April 2031

Nach jetzigem Stand endet der Bewilligungszeitraum zum 30.04.2031. Sofern der Bewilligungszeitraum nicht verlängert wird, müssen bis dahin alle kommunalen und privaten Maßnahmen abgeschlossen sein, damit das Sanierungsgebiet abgerechnet werden kann.