Verlängerung

März 2022

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gewährt eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraums der Sanierung bis zum 30.04.2023. Somit können alle begonnenen Maßnahmen im Bereich der Schulstraße und Schloßgartenstraße im Sanierungszeitraum abgeschlossen werden.