Neuabgrenzung Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020“

2012

Beschluss der Neuabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Neustadt-Sachsenfeld“ auf Grundlage des § 171 b Abs. 1 BauGB. Das neu abgegrenzte Stadtumbaugebiet erhält die Bezeichnung „Stadtumbaugebiet Neustadt 2012 - 2020".