Beschluss der Sanierungssatzung
Januar 2016

Im Januar 2016, rund ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm, erfolgt der Gemeinderatsbeschluss zur Sanierungssatzung. Mit der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Satzung rechtskräftig und das Sanierungsgebiet ist "aktiviert".