Fördergrundsätze für private Maßnahmen
Juli 2009

Wegen des begrenzten Förderrahmens und um für eine faire Verteilung der Mittel zu sorgen erlässt der Gemeinderat im Juli 2009 allgemeine Fördergrundsätze, welche die Städtebauförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg ergänzen. Dies ermöglicht den Bürgern die Voraussetzungen und die Förderermittlung nachzuvollziehen und bildet damit die Grundlage für künftige Beratungsgespräche.
Die abgestuften Fördersätze bei Modernisierungsmaßnahmen sind an die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages nach § 177 des Baugesetzbuchs, dem sogenannten "Modernisierungsgebot", angelehnt.