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Zuwendungen für private Eigentümer

Zuwendungen für private Eigentümer

Luftbild

Über den gesamten Sanierungszeitraum werden zahlreiche private Maßnahmen durchgeführt. Dazu zählen Modernisierungen von Häusern privater Eigentümer. Hierzu wird vor Beginn der Baumaßnahmen ein Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Anschließend stehen, auf Grundlage des Vertrags, Zuschüsse in Aussicht. Diese werden ausgezahlt, sobald bestimmte Bestimmungen des Vertrags erfüllt sind.
Die WHS führt die Beratungen durch, bereitet die Verträge vor und prüft die Durchführung der Modernisierungen. Die Gemeinde stimmt das weitere Vorgehen mit der WHS ab und stellt anschließend eine Bescheinigung aus. Anhand dieser Bescheinigung ist es den Eigentümern möglich, steuerlich die Kosten für Baumaßnahmen abzusetzen.

Falls auch Sie Eigentümer im Gebiet sind und Interesse an einer kostenlosen Beratung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartnerin beim Sanierungsbetreuer:

Sindy Bieler
Projektleiterin Städtebauliche Dienstleistungen
Telefon: 07141 16-757230
Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de

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